Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9
Abs. 3 DSGVO
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofem dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5, 01067 Dresden
Telefon: 03 51/85471 101, Telefax: 03 51/85471 109
E-Mail saechsdsb@sit.sachsen de
Website: https://www.saechsdsb.de/
Mandy Miks Hebamme | An der Försterei 13a | 04463 Großpösna
- nachfolgend Hebamme genannt -
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der oben genannten Hebamme und der Schwangeren.
Terminverschiebung
Bedingt durch unvorhergesehene berufliche Verpflichtungen ist es mitunter erforderlich, dass die Hebamme Termine kurzfristig absagen muss. In solchen Situationen wird sie sich zügig mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Haftung
Die Hebamme haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die von ihr erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe. Jede Hebamme, die im Rahmen dieses Vertrages tätig ist, verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Wenn ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zwischen diesem und Ihnen ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für ärztliche Leistungen oder solche, die auf ärztliche Anordnung erfolgen.
Privatrechnungen
Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (gemäß § 286 Abs. 3 BGB).
andere Hinweise
Die Leistungen der Hebammenhilfe variieren erheblich zwischen den zahlreichen Tarifen der privaten Krankenversicherungen hinsichtlich Umfang und Erstattungshöhe. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe möglicherweise vollständig aus, während andere großzügig erstatten. Die Hebamme verfügt nicht über Kenntnisse zu den Details der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen eine Mahngebühr von EUR 8,50 für jede Mahnung erhoben.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist davon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden ersetzt durch solche, die der wirksamen am nächsten kommen.