AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen 

Mandy Miks Hebamme | An der Försterei 13a | 04463 Großpösna

- nachfolgend Hebamme genannt -

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der oben genannten Hebamme und der Schwangeren. Bindend ist der ausführliche Behandlungsvertrag.

Terminverschiebung 

Bedingt durch unvorhergesehene berufliche Verpflichtungen oder Notfälle kann es erforderlich sein, dass die Hebamme vereinbarte Termine kurzfristig absagen oder verschieben muss. In diesem Fall wird die Hebamme die Versicherte umgehend informieren und – soweit möglich – einen Ersatztermin anbieten. 

Haftung 

Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die von ihr erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe. Jede im Rahmen dieses Vertrages tätige Hebamme verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Wird im Verlauf der Betreuung ein Arzt hinzugezogen, entsteht zwischen der Versicherten und dem Arzt ein eigenständiges Behandlungsverhältnis. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für ärztliche Leistungen oder für Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung erfolgen. 

Privatrechnungen 

Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen, unabhängig von der Bearbeitungs- oder Erstattungsdauer durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen (§ 286 Abs. 3 BGB). 

andere Hinweise 

Der Leistungsumfang und die Erstattungshöhe der Hebammenhilfe unterscheiden sich je nach Tarif der privaten Krankenversicherung erheblich. Einige Tarife schließen Hebammenhilfe teilweise oder vollständig aus, während andere diese umfassend erstatten. Die Hebamme hat keinen Einblick in die jeweiligen Vertragsbedingungen der Versicherungen und kann keine Zusage über die Erstattungsfähigkeit der Leistungen geben. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine Mahngebühr von 8,50 € pro Mahnung erhoben. 

Salvatorische Klausel 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an ihre Stelle tritt eine zulässige Bestimmung mit vergleichbarem Zweck. Es gilt deutsches Recht. Die Versicherte bestätigt, eine Vertragskopie und die Datenschutzerklärung erhalten zu haben.